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   BVerwG, 22.11.1960 - I C 88.58   

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https://dejure.org/1960,1380
BVerwG, 22.11.1960 - I C 88.58 (https://dejure.org/1960,1380)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1960 - I C 88.58 (https://dejure.org/1960,1380)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1960 - I C 88.58 (https://dejure.org/1960,1380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Ermächtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde wegen begangener Straftaten - Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rücknahme einer Bestallung als Zahnarzt - Vorliegen einer schweren Verfehlung nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Ausübung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1961, 629
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.1958 - I ZR 104/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1960 - I C 88.58
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. Mai 1958 (MDR 1958 S. 577) mit Recht darauf hingewiesen, wie wenig es in der Bevölkerung bekannt ist, daß es außerhalb der Zahnärzte und Dentisten einen Personenkreis gibt, der berechtigt ist, für Patienten Zahnersatz zu fertigen und ihn einzufügen.
  • BVerwG, 14.03.1959 - I B 121.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1960 - I C 88.58
    Dem angefochtenen Urteil war auf jeden Fall insoweit zuzustimmen, daß der objektive Unrechtsgehalt eines Verbrechens nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB stets so erheblich ist, daß eine derartige Straftat grundsätzlich für das Vorliegen einer schweren Verfehlung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 3 ZHKG spricht (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 -).
  • BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64

    Erteilung eines Berufsverbotes durch die Verwaltungsbehörde - Ehrlosigkeit eines

    Dabei hat er zugleich in jedem einzelnen Fall geprüft, ob besondere Umstände eine mildere Beurteilung zuließen (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG I B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 - [DVBl. 1961, 629]; Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 98.62 - [BVerwGE 15, 282]).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68

    Erforderlichkeit eines zeitlich beschränkten Verbots der Berufsausübung nach § 42

    Der Senat hat dabei allerdings Ausnahmen zugelassen, wenn die Besonderheiten des Falles eine andere Beurteilung gestatteten (vgl. Beschluß des Senats vom 14. März 1959 - BVerwG 1 B 121.58 - Urteil vom 22. November 1960 - BVerwG I C 88.58 -[DVBl. 1961, 629]; BVerwGE 25, 201).
  • BVerwG, 16.10.1986 - 3 B 11.86

    Aufklärungspflicht - Strafurteil - Rücknahme der Bestallung zum Zahnarzt

    Denn von der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (vgl. Urteile vom 22. November 1960 - BVerwG 1 C 88.58 - , vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 98.62 - <BVerwGE 15, 282 ff. = Buchholz a.a.O. Nr. 5> und vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 99.64 - <BVerwGE 25, 201 ff.>).
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